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   BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88   

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https://dejure.org/1990,7560
BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88 (https://dejure.org/1990,7560)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1990 - 6 A 1.88 (https://dejure.org/1990,7560)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 6 A 1.88 (https://dejure.org/1990,7560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Rechtswegs zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten - Anforderungen an die Umsetzung eines Soldaten beim Bundesnachrichtendienst - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1990 - 6 A 2.88

    Beschwerde gegen die dienstrechtliche Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88
    Dabei legt der Senat das tatsächliche Vorbringen des Klägers in dieser Sache sowie in der bereits durch Urteil vom 31. August 1990 erledigten Sache BVerwG 6 A 2.88, deren Gegenstand die Anfechtung der dienstlichen Beurteilung vom 6. August 1987 war, zugrunde.

    Die zu Recht gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO beim erkennenden Gericht erhobene Klage (vgl. dazu Urteil vom 31. August 1990 - BVerwG 6 A 2.88 -), mit der der Kläger der Sache nach die Verurteilung der Beklagten begehrt hat, ihn unter Rückgängigmachung seiner Umsetzung in gleicher Weise wie vor Erlaß dieser Personalmaßnahme zu verwenden, war als allgemeine Leistungsklage zulässig.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] mit weiteren Nachweisen) hat ein Beamter kein Recht auf unverändert.
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1990 - 6 A 1.88
    Da sich die Umsetzung des Klägers zu einer anderen Organisationseinheit innerhalb der bisherigen Abteilung des BND schon nach diesen Grundsätzen als rechtmäßig erweist, kann hier offenbleiben, ob für Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis auch weitergehende Pflichten bestehen (vgl. BVerwGE 53, 115 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74]) und ob diese auch für die beim BND tätigen Soldaten gelten.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Es hat insoweit zwar zutreffend angenommen, daß der Beamte von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 5 GG) keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Amtes im konkret-funktionellen Sinn hat, sondern Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amtes hinnehmen muß (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 65, 270 ; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - und vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - ).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Er muß vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen hinnehmen, jedoch nur nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65.270 ; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 und BVerwG 2 C 41.89 - st. Rspr.).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Umsetzung;

    Diesen Anforderungen müssen auch Umsetzungen von beim BND eingesetzten Soldaten genügen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - juris Rn. 13 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 32).
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